Kostenerstattung

Viele private Versicherungsträger zahlen die Behandlungsleistungen beim Heilpraktiker. Auch die Beihilfe erstattet einen Teil der Aufwendungen nach ihren jeweils aktuellen Richtlinien.

Leider werden nicht alle Leistungen der biologischen Medizin von den Leistungsträgern anerkannt, so daß manche therapeutischen Maßnahmen nicht, oder nur teilweise erstattet werden.
(Im Einzelfall fragen Sie Ihre Versicherung.)