Kostenerstattung |
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Viele private Versicherungsträger zahlen die Behandlungsleistungen beim Heilpraktiker. Auch die Beihilfe erstattet einen Teil der Aufwendungen nach ihren jeweils aktuellen Richtlinien. |
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Leider
werden nicht alle Leistungen der biologischen Medizin von den Leistungsträgern
anerkannt, so daß manche therapeutischen Maßnahmen nicht, oder nur teilweise
erstattet werden. |
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(Im Einzelfall fragen Sie Ihre Versicherung.) | |||